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Honorarvereinbarungen
Die zahnärztlichen Leistungen im Bereich Prophylaxe und Therapie werden
nach den gesetzlichen Gebührenordnungen BEMA, GOZ, GOÄ in der jeweils
gültigen Fassung abgerechnet. Wo zutreffend, findet die LNZ-
Leistungsbeschreibung für Natur- und Erfahrungsheilkunde des
Bundesverbandes der naturheilkundlich tätigen Zahnärzte Deutschlands
e.V. (BNZ) Anwendung.
Kostenübernahme,
selbstzutragende Aufwendungen, gesetzliche Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen übernehmen in absolut
unterschiedlichem Maße Leistungen für Zahnerhaltung und Prophylaxe. Wir
empfehlen Ihnen, diese Fragen nach Erhalt eines persönlichen Heil- und
Kostenplanes mit Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle zu klären.
Privatkrankenversicherung
Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, denken Sie bitte
daran, daß moderne Therapieverfahren nicht immer anerkannt werden.
Die amtliche Gebührenordnung war im Jahre 1997 bereits elf Jahre alt!
Auch kommt es durch verschiedenartige Tarifstrukturen zu unterschiedlichen
Erstattungen. Wir helfen Ihnen hier gerne mit einem Kostenvoranschlag für
die Bereiche Prophylaxe, Zahnersatz, Implantologie und Inlay-Versorgung.
Möglichkeit der Ratenzahlung
Selbstverständlich können Sie den Zeitpunkt zahnärztlicher Versorgung
vorverlegen und mit uns Ratenzahlungen vereinbaren. Auch bei einem Haus
wartet man nicht, bis das Geld angespart ist.
Wie erfolgt die
Rechnungsstellung?
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ende eines Behandlungsabschnittes. Je
nach Wunsch können Sie in vereinbarten Raten, als bürokratiesparende
Barzahlung mit entsprechender Quittung, mit EC-Karte, per Bankeinzug oder
per Überweisung bezahlen.
Sprechen Sie einfach mit unserer Mitarbeiterin Frau Thees oder rufen
Sie uns an.
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