Gesunde Zähne sind nicht mit Geld zu bezahlen? Bei uns doch!

 

Honorarvereinbarungen
Die zahnärztlichen Leistungen im Bereich Prophylaxe und Therapie werden nach den gesetzlichen Gebührenordnungen BEMA, GOZ, GOÄ in der jeweils gültigen Fassung abgerechnet. Wo zutreffend, findet die LNZ- Leistungsbeschreibung für Natur- und Erfahrungsheilkunde des Bundesverbandes der naturheilkundlich tätigen Zahnärzte Deutschlands e.V. (BNZ) Anwendung.

Kostenübernahme, selbstzutragende Aufwendungen, gesetzliche Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen übernehmen in absolut unterschiedlichem Maße Leistungen für Zahnerhaltung und Prophylaxe. Wir empfehlen Ihnen, diese Fragen nach Erhalt eines persönlichen Heil- und Kostenplanes mit Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle zu klären.

Privatkrankenversicherung
Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, denken Sie bitte daran, daß moderne Therapieverfahren nicht immer anerkannt werden.
Die amtliche Gebührenordnung war im Jahre 1997 bereits elf Jahre alt! Auch kommt es durch verschiedenartige Tarifstrukturen zu unterschiedlichen Erstattungen. Wir helfen Ihnen hier gerne mit einem Kostenvoranschlag für die Bereiche Prophylaxe, Zahnersatz, Implantologie und Inlay-Versorgung.

Möglichkeit der Ratenzahlung
Selbstverständlich können Sie den Zeitpunkt zahnärztlicher Versorgung vorverlegen und mit uns Ratenzahlungen vereinbaren. Auch bei einem Haus wartet man nicht, bis das Geld angespart ist.

Wie erfolgt die Rechnungsstellung?
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ende eines Behandlungsabschnittes. Je nach Wunsch können Sie in vereinbarten Raten, als bürokratiesparende Barzahlung mit entsprechender Quittung, mit EC-Karte, per Bankeinzug oder per Überweisung bezahlen.

Sprechen Sie einfach mit unserer Mitarbeiterin Frau Thees oder rufen Sie uns an.

Copyright © 2000 · Grunewald-Dr.Rasche-Dr.Schneider · Stand: 22.06.2000   its